Rauch­warn­mel­der­pflicht

Der Land­tag von Baden-Würt­­te­m­­berg hat am 16. Juli 2013 eine Rauch­warn­mel­der­pflicht beschlos­sen. Für bestehende Gebäude gibt es eine Nach­rüst­pflicht bis zum 31.12.2014.

Infor­ma­tion

Jeden Monat verun­glü­cken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meis­ten davon in den eige­nen vier Wänden. Die Mehr­heit stirbt an einer Rauch­ver­gif­tung. Zwei Drit­tel aller Brand­op­fer wurden nachts im Schlaf überrascht.
Da bereits das Einat­men einer Lungen­fül­lung mit Brand­rauch tödlich sein kann, ist ein Rauch­mel­der der beste Lebens­ret­ter in ihrer Wohnung.

Deshalb hat der Land­tag im Juli 2013 eine Ände­rung in der Landes­bau­ord­nung beschlos­sen. Es wurde eine Rauch­warn­mel­de­pflicht für bestehende und neu errich­tete Gebäude einge­führt. Die Nach­rüst­pflicht für bestehende Gebäude gilt bis zum 31.12.2014.

Als Konse­quenz bedeu­tet dies, spezi­ell in Baden-Würt­­te­m­­berg, dass mindes­tens ein Rauch­warn­mel­der in allen:

  • Aufent­halts­räu­men, in denen bestim­mungs­ge­mäß Perso­nen schlafen
  • Rettungs­we­gen von solchen Aufent­halts­räu­men in dersel­ben Nutzungseinheit

einzu­bauen sind.

Für den verpflich­ten­den Einbau sind also nicht nur Schlaf­räume in Wohnun­gen betrof­fen, sondern auch Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Hotels und Kinder­gär­ten (mit Schlafräumen).

Der Einbau, der Betrieb und die Instand­hal­tung sind in der DIN 14676 – Rauch­warn­mel­der für Wohn­häu­ser, Wohnun­gen, und Räume mit wohnungs­ähn­li­cher Nutzung – geregelt.

Um Ihnen opti­mal zur Seite zu stehen, haben wir Mitar­bei­ter zur „Geprüf­ten Fach­kraft für Rauch­warn­mel­der“ schu­len lassen. Nach DIN 14676 erfül­len wir somit den Nach­weis der Kompe­tenz von Dienst­leis­tungs­er­brin­gern, die die Planung, den Einbau und die Instand­hal­tung von Rauch­warn­mel­dern durchführen.

Eine Kontrolle durch die zustän­di­gen Behör­den ist nicht vorge­se­hen. Jeder Haus­be­sit­zer ist somit selbst verpflich­tet, dass die notwen­di­gen Rauch­warn­mel­der einge­baut werden.

Beim letz­ten Test der Stif­tung Waren­test im Januar 2013 waren Rauch­warn­mel­der mit Lang­zeit­bat­te­rie (Lithi­um­zelle) der Test­sie­ger. Bei diesen entfällt inner­halb der Lebens­dauer eines Rauch­warn­mel­ders, in der Regel 10 Jahre, der Batteriewechsel.

Rauch­warn­mel­der mit Lang­zeit­bat­te­rien sind zwar teurer als solche mit Alka­li­ne­bat­te­rien, dafür entste­hen keine Kosten für den Batte­rie­wech­sel und das unter Umstän­den lästige Auswech­seln der Batte­rien entfällt ebenfalls.

Neben Einzel-Rauch­­warn­­mel­­der gibt es auch funk­ver­netzte Rauch­warn­mel­der. Diese eignen sich vor allem in größe­ren Gebäu­den mit mehre­ren Geschos­sen, insbe­son­dere aber auch bei der Vernet­zung und Inter­gra­tion zur höhe­ren Sicher­heit von Kinder­zim­mern. Spezi­elle funk­ver­netzte Rauch­warn­mel­der können in Ihre Haus­au­to­ma­tion inte­griert werden und weitere Daten liefern.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Instal­la­tion eines Rauchwarnmelders.

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