Rauchwarnmelderpflicht
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Für bestehende Gebäude gibt es eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2014.
Information
Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht.
Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in ihrer Wohnung.
Deshalb hat der Landtag im Juli 2013 eine Änderung in der Landesbauordnung beschlossen. Es wurde eine Rauchwarnmeldepflicht für bestehende und neu errichtete Gebäude eingeführt. Die Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude gilt bis zum 31.12.2014.
Als Konsequenz bedeutet dies, speziell in Baden-Württemberg, dass mindestens ein Rauchwarnmelder in allen:
- Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
- Rettungswegen von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit
einzubauen sind.
Für den verpflichtenden Einbau sind also nicht nur Schlafräume in Wohnungen betroffen, sondern auch Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindergärten (mit Schlafräumen).
Der Einbau, der Betrieb und die Instandhaltung sind in der DIN 14676 – Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen, und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – geregelt.
Um Ihnen optimal zur Seite zu stehen, haben wir Mitarbeiter zur „Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder“ schulen lassen. Nach DIN 14676 erfüllen wir somit den Nachweis der Kompetenz von Dienstleistungserbringern, die die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern durchführen.
Eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden ist nicht vorgesehen. Jeder Hausbesitzer ist somit selbst verpflichtet, dass die notwendigen Rauchwarnmelder eingebaut werden.
Beim letzten Test der Stiftung Warentest im Januar 2013 waren Rauchwarnmelder mit Langzeitbatterie (Lithiumzelle) der Testsieger. Bei diesen entfällt innerhalb der Lebensdauer eines Rauchwarnmelders, in der Regel 10 Jahre, der Batteriewechsel.
Rauchwarnmelder mit Langzeitbatterien sind zwar teurer als solche mit Alkalinebatterien, dafür entstehen keine Kosten für den Batteriewechsel und das unter Umständen lästige Auswechseln der Batterien entfällt ebenfalls.
Neben Einzel-Rauchwarnmelder gibt es auch funkvernetzte Rauchwarnmelder. Diese eignen sich vor allem in größeren Gebäuden mit mehreren Geschossen, insbesondere aber auch bei der Vernetzung und Intergration zur höheren Sicherheit von Kinderzimmern. Spezielle funkvernetzte Rauchwarnmelder können in Ihre Hausautomation integriert werden und weitere Daten liefern.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Installation eines Rauchwarnmelders.
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