Kontrol­lierte Wohnraumlüftung

Mit einer kontrol­lier­ten Wohn­raum­lüf­tung schla­gen sie gleich mehrere Flie­gen mit einer Klappe:

  • Sie bietet Ihnen durch den konti­nu­ier­li­chen Luft­aus­tausch Schutz vor Feucht­schä­den und Schimmel.
  • Sie sparen dadurch Energie.
  • Mit inte­grier­ter Wärme­rück­ge­win­nung sind die Anla­gen hoch­ef­fi­zi­ent und gewin­nen mehr Ener­gie zurück als sie selbst verbrau­chen. Dadurch sind die Anla­gen auch nach KfW-Rich­t­­li­­nien förderfähig.
  • Der Wert und die Attrak­ti­vi­tät Ihrer Immo­bi­lie sowie der Wohn­kom­fort steigen.

Das Lüften von Hand – durch Fens­ter öffnen – ist zwar nach wie vor möglich und zuläs­sig, kann aber in der Regel weder den baulich notwen­di­gen Luft­wech­sel zum Feuch­te­schutz, noch den hygie­nisch notwen­di­gen Luft­wech­sel nutzer­un­ab­hän­gig sicher­stel­len. Hierzu ist eine mecha­ni­sche Lüftungs­an­lage notwendig.

Die verbrauchte Luft wird bei einer Lüftungs­an­lage über einen Wärme­tau­scher gelei­tet. Der Unter­schied einer Lüftungs­an­lage zu einer Klima­an­lage besteht darin, dass es bei einer Lüftungs­an­lage um die erfor­der­li­che Frisch­luft­zu­fuhr geht. Bei einer Klima­an­lage steht die Raum­tem­pe­ra­tur im Vorder­grund. Lüftungs­an­la­gen brin­gen saubere Luft in die Räume. Ein Filter hält Stra­ßen­staub oder z.B. Pollen zurück. So kann bei geschlos­se­nen Fens­tern gelüf­tet werden.

Durch die Vermei­dung von gekipp­ten Fens­tern verschwen­den Sie nicht nur weni­ger Ener­gie, sondern sie haben auch eine gerin­gere Lärm- und Schad­stoff­be­las­tung. Darüber hinaus haben Sie auch ein redu­zier­tes Einbruchrisiko.

Die EnEV (Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung) schreibt in § 6 vor, dass der hygie­nisch notwen­dige Luft­wech­sel in Gebäu­den sicher­ge­stellt werden muss. In der DIN 1946 Teil 6 werden die Anfor­de­run­gen an die Lüftung von Wohnun­gen konkre­ter beschrie­ben. Hier wird unter ande­rem gefor­dert, dass ein Lüftungs­kon­zept für die Wohnung bzw. das Gebäude erstellt werden muss. Darüber hinaus gibt sie Vorga­ben, was bei der Planung, der Einrich­tung und des Betrie­bes einer Wohnungs­lüf­tungs­an­lage zu beach­ten ist.

Wir sind spezi­ell für die Planung von Wohnungs­lüf­tungs­an­la­gen nach DIN 1946 Teil 6 geschult.

Selbst­ver­ständ­lich führen wir auch die nach Herstel­ler­vor­ga­ben notwen­di­gen Wartungs­ar­bei­ten an solchen Anla­gen für Sie aus.

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